RASTOR D&O-Selbstbehaltsversicherung
(Risikoträger: W.R. Berkley Europe AG / Markel Insurance SE)

Am 5.8.2009 ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung in Kraft getreten, welches einen Pflichtselbstbehalt in der D&O-Versicherung für Vorstände von Unternehmen, auf die das deutsche Aktienrecht Anwendung findet, zwingend vorsieht.

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat entsprechend der Gesetzesänderung eine gleichlautende Regelung für die Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften aufgenommen.

Der Selbstbehalt beträgt jeweils 10% der Schadenssumme, maximal jedoch das 1,5-fache der festen Jahresbezüge.

Die gesetzliche SB-Regelung gilt allerdings hinsichtlich nicht börsennotierter Unternehmen nur für Vorstände (nicht auch für Aufsichtsräte) und betrifft nur Ansprüche aus dem Innenverhältnis, also nur solche, die von der AG selbst gegenüber ihrem Vorstand geltend gemacht werden. (Für Außenverhältnisansprüche, d.h. solche von Dritten wie z.B. Kunden, Lieferanten etc. findet die SB-Regelung keine Anwendung.)

Vorstände von Genossenschaften und gemeinnützigen Organisationen sind von der gesetzlichen SB-Regelung ebenso wenig betroffen, wie GmbH Geschäftsführer.

Mit diesem Produkt bieten wir den von einem Pflichtselbstbehalt betroffenen Vorständen und Aufsichtsräten die Möglichkeit, sich privat in Höhe des Pflichtselbstbehaltes zu versichern. Die Police muß in jedem Fall vom Vorstand persönlich auf eigene Rechnung abgeschlossen werden, um gesetzeskonform zu sein.

Für die Indeckungnahme ist nicht Voraussetzung, dass auch der Firmen-D&OVertrag über RASTOR eingedeckt wurde.

zurück

Downloads zum Thema

(zum Speichern der Dokumente klicken Sie bitte auf das PDF-Icon)


RASTOR
Management -
Versicherungskonzepte
GmbH